Bereits in der Bronzezeit wurden verstorbenen Verbrannt und die Totenasche wurde in einem
Urnengrab bestattet. Die Feuerbestattung, wie wir sie kennen, wurde Mitte des 19. Jahrhunderts auf finanziellen
und hygienischen Gründen eingeführt. Insgesamt liegt der Anteil an Feuerbestattungen heute bei über 50 %, mit
regionalen Unterschieden.
Das erste Berliner Krematorium wurde 1911 im heutigen Bezirk Mitte Ortsteil Wedding
errichtet. 1922 wurde in Wilmersdorf das Krematorium eröffnet. Beide Krematorien
sind inzwischen geschlossen. In Wilmersdorf steht das Gebäude noch für
Trauerfeiern auf dem Friedhof zur Verfügung.
In Berlin gibt es derzeit noch 2 Krematorien, die als Landesbetriebe unter gemeinsamer Verwaltung stehen.
Das Krematorium Baumschulenweg im Bezirk Treptow-Köpenick und das Krematorium Ruhleben in
Charlottenburg-Wilmersdorf.
Im Norden Berlins in Brandenburg, gleich hinter der Stadtgrenze, liegt das Krematorium Hennigsdorf, das privat betrieben wird. Südlich von Berlin wird das Krematorium von der Stadt Potsdam
verwaltet.
Vor der Verbrennung des Sarges kann in der Feierhalle des
Krematoriums eine Trauerfeier am Sarg durchgeführt werden. Die Einäscherung findet
dann in der Regel ohne das Angehörige dabei anwesend sind statt. Wenn aber der Wunsch, z.B. aus religiösen Gründen, besteht, können auch Angehörige dabei sein, wenn der Sarg in
die Brennkammer "einfährt".
Eine Trauerfeier mit dem Sarg kann auch auf fast allen Friedhöfen, in
Kirchen oder in privaten
Trauerhallen stattfinden. Im Anschluss erfolgt dann nach der Feier die Überführung des Sarges in das Krematorium.
Eine Trauerfeier mit der Urne wird in der Regel am Tag der Beisetzung auf dem Friedhof durchgeführt.
Aber auch hier können andere Orte gewählt werden, wenn die Urne z.B. an
einem anderen Ort, einer anderen Stadt oder Land beigesetzt wird oder bei
einer Seebestattung oder Waldbestattung.
Im Raum Berlin gibt es ca. 180 Friedhöfe. Verwaltete werde diese Friedhöfe von den Bezirksämtern oder der evangelischen und katholischen Kirche. Auf fast allen ist es möglich Urnen, unabhängig von der Konfession, beizusetzen. Lediglich einige kleinere, kirchliche Friedhöfe nehmen nur Kirchen- bzw. Gemeindemitglieder auf.
Urnen in Deutschland müssen auf Friedhöfen bestattet werden. Ausnahmen gibt es nur für Beisetzungen in speziellen FriedWälder,
RuheForsten, Ruheparks etc. die im Sinnen des Bestattungsgesetze auch "Friedhöfe" sind, oder für eine
Seebestattung. Für die Urnenbeisetzung werden verschiedene Grabstellen angeboten.
Weitere Informationen zu Grabstellen:
In Deutschland gibt es jeweils knapp 50 FriedWälder und RuheForste sowie Ruheparks, Waldfriedhöfe o.ä. Dort werden die Urnen an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Im Raum Berlin gibt es 3 Wälder der FriedWald GmbH und 3 Wälder der RuheForst GmbH. Aber auch Beisetzungen in allen anderen Wäldern bundesweit und im Ausland können organisiert werden.
Seebestattungen können auf allen Weltmeeren durchgeführt werden. An den deutschen Küsten der Nordsee und Ostsee werden von vielen Häfen aus Beisetzungsfahrten angeboten. Dort sind die Beisetzungsgebiete und die Art der Beisetzung vorgeschrieben. Für Seebestattung im Ausland gelten diese Standards nicht.
Alternative Urnenbestattungen sind im Ausland möglich. Hier in Deutschland kann normal eine
Feuerbestattung durchgeführt werden. Die Urne kann dann zur "Naturbestattung" in das Ausland überführt werden.
Speziell in der Schweiz und in Spanien werden Beisetzung in der Natur, wie Bergseen, Bergbächen, Bergwiesen,
Orangen- oder Olivenhaine oder auch Ballonbestattungen oder das Ausschütten der Asche angeboten. Auch die
Übergabe der Urne an die Angehörigen ist dort zulässig.
In Flüssen in der Schweiz und in den Niederlanden im Rhein,
Waal, Iissel oder Maas werden Flussbestattungen durchgeführt. Auch hier ist teilweise die Mitfahrt von
Angehörigen und eine Trauerfeier an Bord möglich.
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